Notarkosten und Grundbucheintrag in Österreich

6 Minuten Lesezeit

Einleitung

Sind Sie jemand, der vor kurzem eine Immobilie gekauft hat und damit kämpft, alle anfallenden Gebühren zu verstehen? Haben Sie Schwierigkeiten, Begriffe wie ,,Notarkosten“ und/oder „Grundbuchkosten“ zu verstehen? Versuchen Sie konkret herauszufinden, wie viel Geld Sie in Form von Grundbuch- oder Notarkosten zu zahlen haben?

Der Kauf einer neuen Immobilie kann aufregend, aber in gewisser Weise auch überwältigend sein. Es gibt so viele Faktoren, die Sie möglicherweise berücksichtigen müssen. Der Kaufpreis der Immobilie, zusätzliche Gebühren, die Logistik und vieles mehr. Um dies für Immobilienkäufer zu vereinfachen, haben wir eine Checkliste für Käufer, die Sie sich ansehen können.

Wenn Sie in der Zwischenzeit verstehen wollen, welche Notar- und Grundbuchkosten Sie zahlen müssen und warum, sind Sie bei uns genau richtig.

Wir wissen, dass diese Begriffe etwas einschüchternd klingen, aber glauben Sie uns, wenn wir Ihnen sagen, dass Sie am Ende dieses Artikels absolute Klarheit über dieses Thema haben werden.

Notarielle Kosten

Wenn Sie im Begriff sind, eine Immobilie zu kaufen, sollten Sie sich bewusst sein, dass die Notarkosten einen Teil der Nebenkosten ausmachen. Außerdem können sie nicht vermieden werden.

Nach österreichischem Recht muss beim Kauf einer Immobilie ein Notar mit der Abwicklung des Kaufvertrags beauftragt werden. Aber die Beteiligung eines Notars beschränkt sich nicht nur auf den Kaufvertrag. Vielmehr erleichtert ein Notar Prozesse, die abgeschlossen werden müssen, bevor der Immobilienkauf eines Käufers im Grundbuchamt eingetragen wird.

Einige dieser Vorgänge sind:

  • Erhalt der Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung
  • Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
  • Eintragung der Vormerkung in das Grundbuch
  • Abwicklung von Treuhandgeschäften
  • Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit den Bedingungen für den Kauf eines Hauses
  • Eintragung des Grundstücks für Hypothekendarlehen
  • Benachrichtigung des Finanzamtes über den Immobilienverkauf
  • Sicherstellung der rechtzeitigen Übergabe an den Verkäufer
  • Lastenfreistellung der Immobilie

Die Berechnung dieser Kosten hängt von der Dienstleistung ab, die der Notar erbringt. Der Preis hängt wiederum davon ab, wie individuell der Vorgang ist, d. h. je individueller die vom Notar bearbeiteten Vorgänge sind, desto höher sind die Notargebühren.

Eigentumswohnung vs. Haus

Eine häufig gestellte Frage lautet: „Könnte sich die Tatsache, dass eine Eigentumswohnung oft eine kleinere Wohnfläche hat als ein Haus, nicht günstig auf die Notargebühren auswirken?”. Da die Notargebühren sowohl für ein Haus als auch für eine Wohnung auf dem Immobilienwert basieren, ist es egal, ob sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Die Größe der Immobilie wirkt sich natürlich auf ihren Wert aus, genauso aber auch andere Elemente, wie die Lage oder deren Lasten.

Es ist hilfreich, beim Kauf einer Wohnung 2 % des Kaufpreises + MwSt. als Notarkosten einzuplanen. Bei IMMOQUELLE sparen Sie auch bei diesen Kosten jede Menge Geld ein. Wir arbeiten eng mit Notaren & Rechtsanwälten zusammen, welche rund um den Bereich Immobilien spezialisiert sind.

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Kosten für das Grundbuchamt

Wenn Sie gerade ein Grundstück mit oder ohne Immobilie gekauft haben oder dies planen, sollten Sie daran denken, dass der Eigentumswechsel nach Abschluss des Kaufs im Grundbuch eingetragen werden muss. Das Grundbuch enthält Informationen über die Immobilie und den Eigentümer.

Ein Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt, um unklare rechtliche Verbindungen zwischen Immobilien zu vermeiden. Jede Immobilie erhält ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem die wichtigsten Informationen über die Immobilie nach einem vorgegebenen Verfahren aufgeführt sind.

Dies erfordert eine Buchung. Die Eigentumsrechte an einer Immobilie werden im Rahmen des Registrierungsverfahrens im Grundbuch eingetragen. Der Käufer benötigt einen eintragungsfähigen Kaufvertrag, um die Immobilie im Grundbuch eintragen zu lassen. Der Verkäufer erklärt sich in der Aufsandungserklärung damit einverstanden, dass der Käufer das Eigentum an der Immobilie erwirbt.

Bevor wir Ihnen mehr über die Kosten des Grundbuchs erzählen, lassen Sie uns die fünf Bestandteile des Grundbuchs erklären:

  • Hauptbuch: Dieser Teil des Grundbuchs enthält alle Grundbuchseintragungen und ist in Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Jede Einlage ist durch eine Einlagezahl (EZ) eindeutig gegliedert.
  • Verzeichnis der gelöschten Einträge: Wenn ein Eintrag aus dem Hauptbuch gelöscht wird, wird er standardmäßig in diesem Verzeichnis gespeichert.
  • Hilfsverzeichnisse: Stellt Abfragemöglichkeiten aus der Grundbuchsdatenbank dar.
  • Urkundensammlung: Für Eintragungen und Änderungen im Grundbuch müssen alle wesentlichen Urkunden eingereicht werden. Diese Dokumente werden dann in der sogenannten Urkundensammlung gespeichert.
  • Grundbuchmappe: Die Grundbuchmappe ist eine Karte, auf der die Lage und/oder die Grenzen der Immobilie verzeichnet sind.

Wie bereits erwähnt, ist vor allem das Hauptbuch von Interesse. Für jede Immobilie gibt es einen Grundbucheintrag. Um dies besser zu verstehen, beachten Sie bitte den Aufbau vom Grundbuch:

  • Kopf: Hier finden Sie die Katastralgemeinde, Einlagezahl & das zuständige Gericht.
  • Aufschrift: In der Aufschrift befindet sich die letzte Tagebuchzahl (TZ) mit oder ohne Plombe und eventuell ein Hinweis auf Wohnungseigentum oder auch Baurecht.
  • A-Blatt = Gutsbestandsblatt: Dieses Blatt enthält alle zu dieser Einlage gehörenden Grundstücke.
  • B-Blatt = Eigentumsblatt: Dieses Blatt enthält die Angaben zu den „eingetragenen Eigentümern“ der Immobilie. Bei mehreren Eigentümern wird auf diesen Blättern der Anteil jedes Einzelnen an der Immobilie detailliert erfasst.
  • C-Blatt = Lastenblatt: Es enthält Informationen über Belastungen, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen. Das heißt alle Pfandrechte, Verkaufsverbote, Dienstbarkeiten und vieles mehr.

Kosten für die Eintragung ins Grundbuch

Die Eintragungsgebühr setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • 1,1 % des Kaufpreises beim Kauf einer Immobilie.
  • 1,2 % des Wertes des Pfandrechts, wenn eine Hypothek eingetragen wird.
  • Eine Eintragungsgebühr für den Eintragungsantrag von 47 Euro bzw. 66 Euro, wenn der Antrag nicht elektronisch eingereicht wird.

Aber zunächst einmal gibt es vier Arten von Einträgen, die im Grundbuch vorgenommen werden können:

  • Die Einverleibung – dient dem unbedingten Rechtserwerb bzw. Rechtsverlust
  • Die Vormerkung – dient dem bedingten Rechtserwerb bzw. Rechtsverlust
  • Die Anmerkung – dient der Ersichtlichmachung von persönlichen Verhältnissen
  • Die Ersichtlichmachung – hier werden rechtserhebliche Umstände zum Ausdruck gebracht

Bewertung auf der Grundlage der Grundbuchgebühr

Der „Kaufpreis“ wird als Grundlage für die Bewertung herangezogen. Der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis dient jedoch auch als Bemessungsgrundlage für die Grundbucheintragungsgebühr.

Es fallen auch noch andere Kosten für das Grundbuchamt an:

  • Die Kosten für die Löschung oder Änderung eines Eintrags: Es wird eine Gebühr von 44 Euro erhoben.
  • Falls Sie einen Auszug aus der Urkundensammlung benötigen: Es fällt eine Gebühr von 14 Euro an.

Vier große Stapel von Papierkram und Dokumenten auf einem Tisch in einem BüroBeim Grundbuchamt sind alle Eigentumsverhältnisse klar geregelt

Zusammenfassung: Notar- und Grundbuchkosten

Bei jedem Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen Notariats- und Grundbuchkosten an. Diese sind neben der Grunderwerbssteuer und der Maklergebühr, zwei weitere Kosten, die auch bei der Aufstellung eines Finanzplans berücksichtigt werden müssen.

In diesem Sinne hoffen wir, dass wir Ihre Fragen zu den Notar- und Grundbuchkosten beantworten können. Falls nicht, können Sie sich bei Fragen jederzeit an uns wenden.

Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Immobilie verkaufen möchten, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns unter https://immoquelle.at/verkaufen-sie-ihre-immobilie/ .

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