Immobilien Steuern und Gebühren in Österreich

6 Minuten Lesezeit

Einleitung

Es kann manchmal sehr schwierig für Immobilienbesitzer sein, durch den Dschungel der Steuern und Gebühren durchzublicken. Das ist besonders bei Anfängern der Fall oder bei Menschen, die vielleicht nur ein oder zwei Immobilien haben.

Leider führt um dieses Thema kein Weg herum, wenn Sie nicht plötzlich mit überraschenden Unkosten konfrontiert werden möchten.

In diesem Blog geht es um einen Überblick zum Thema Steuern und Gebühren. Wir werden Sie durch die wichtigsten führen, die beim Umgang mit Immobilien auf Sie zukommen können.

Vergessen Sie dabei nicht, dass sich ein gutes Wissen über Steuern und Gebühren auch finanziell für Sie lohnen wird!

Immobilien und Kosten – was gibt es?

Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder bald eine kaufen möchten, sollten Sie sich nicht nur auf den Kaufpreis fokussieren. Denn es kommen mit dem Kauf auch Kaufnebenkosten auf Sie zu. Die Kaufnebenkosten, liegen zwischen 10 und 12 % des Kaufpreises. Und auch danach gibt es Steuern und Gebühren, die Sie kennen sollten.

Immobilien sind mit einer Menge Kosten, Steuern und Gebühren verbunden. Die Kenntnis dieser Kosten und Gebühren kann Ihnen helfen, Ihre Finanzen besser zu planen und Sie auf alle möglichen Überraschungen vorzubereiten, die in der Zukunft auftreten können.

In diesem Sinne werden wir diese Kosten und Steuern in einem Überblick mit Ihnen besprechen, damit Sie besser verstehen, womit Sie es zu tun haben.

Steuern

Immobilien – Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie muss eine Pflichtsteuer an das Finanzamt gezahlt werden – die Grunderwerbssteuer. Sie beträgt in der Regel 3,5 % des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer bei Erbschaft, Schenkung und Erwerb in der Familie: Diese Regel ist ein wenig anders. Die Berechnungsgrundlage ist wie folgt:

  • Bemessungsgrundlage: der sogenannte „Grundstückswert“
  • Steuersatz: 0,5 % bis 3,5 % nach dem Stufentarif

Hier ist eine Tabelle, die erklärt, wie der Stufentarif gegliedert ist.

Immobilienwert Steuersatz
Für die ersten €250.000 0,5 %
Für die nächsten €150.000 2,0 %
Ab €400.000 3,5 %

Immobilienertragssteuer (ImmoESt)

Auch beim Verkauf von Immobilien fallen Steuern für Sie an. Sie sind verpflichtet, einen bestimmten Betrag an Immobilienertragssteuer zu zahlen.

Die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30%. Als Einkünfte ist der Differenzbetrag zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten anzusetzen.

Für die Immobilienertragssteuer werden berücksichtigt:

  • Gebäude (auch Eigentumswohnungen)
  • Eigentumsrechte (z. B. Baurechte)
  • Grund und Boden

Mehrwertsteuer

Wenn Sie gewerblich eine Immobilie vermieten und in die Umsatzsteuer optiert haben, denken Sie bitte daran, dass auf die Mieteinnahmen aus Immobilien eine zusätzliche Umsatzsteuer von 10 % erhoben wird, wenn diese zu Wohnzwecken vermietet werden. Normale Vermieter sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit, allerdings gilt die Kleinunternehmerregelung nur bis zu einer jährlichen Freigrenze von 35.000 Euro.

Es ist auch als Kleinunternehmer möglich, in die Umsatzsteuer zu optieren, was manchmal sinnvoll sein kann.

Grundsteuer

Wenn Sie in Österreich eine Immobilie besitzen, müssen Sie eine Gebühr an die Gemeinde zahlen, die als Grundsteuer bezeichnet wird. Das Grundsteuergesetz regelt, dass Immobilienbesitzer in Österreich diese Steuer zahlen müssen.

Es gibt zwei Arten der Grundsteuer:

  • Grundsteuer A: Besitzer von Bauernhöfen, landwirtschaftlichen Grundstücken, Forstbetrieben, Weingütern, Gartenbaubetrieben usw. fallen in diese Kategorie.
  • Grundsteuer B: Dazu gehören Einfamilienhäuser, Mietobjekte, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeobjekte und andere bebaute und unbebaute Grundstücke. Die meisten Immobilienkategorien fallen in diese Kategorie.

Um zu verstehen, wie Sie diese Steuer berechnen können, klicken Sie bitte hier auf diesen ausführlichen Artikel über die Grundsteuer.

Kosten und Gebühren

Maklergebühren oder -provisionen

Bei der Suche nach Immobilien benötigen Sie möglicherweise die Hilfe oder Unterstützung eines Maklers. Wenn Sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen und schließlich ein Kauf zustande kommt, müssen Sie eine Maklergebühr zahlen, die zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.

So wird die Gebühr berechnet:

  • Wenn der Wert bis zu 36.336,42 Euro beträgt, maximal 4 %.
  • Wert von 36.336,42€ – 48.448,51€: Fixbetrag von 1.453,46€ gem. §12 Abs 4 IMV
  • Wenn der Wert über 48.448,51 Euro liegt, maximal 3 %.

Dies sind die Regeln seit der letzten aktualisierten Version vom 30. März 2019.

Kosten für die Eintragung in das Grundbuch

Eine weitere Ausgabe, die beim Kauf einer Immobilie anfällt, ist die Eintragung vom neuen Eigentümer in das Grundbuch. Diese Eintragung stellt sicher, dass Sie Eigentümer der von Ihnen erworbenen Immobilie werden.

In diesem speziellen Register werden Informationen über den Eigentümer einer Immobilie, seine Rechte und Pflichten und vieles mehr gespeichert. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das Eigentum an der Immobilie auch rechtlich zu übernehmen.

Das Grundbuchamt erhebt eine Gebühr von 1,1 % des Kaufpreises. Wenn Ihr Kaufpreis 100.000 Euro beträgt, kostet die Eintragung 1100 Euro.

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um die Immobilie zu kaufen, werden zusätzlich 1,2 % des eingetragenen Pfandrechts hinzugerechnet.

Anwalts- und Notargebühren

Während des Kaufprozesses gibt es noch andere Aspekte, bei denen Sie Unterstützung und Beratung benötigen. Diese Verfahren sind technischer Natur, und Sie müssen sich dafür an Rechtsanwälte und Notare wenden. (Vertragserrichtung, Lastenfreistellung, Berechnung der Steuern, …)

Diese Anwälte und Notare stellen Ihnen je nach der von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistung, Gebühren in Rechnung. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf bis zu 2 % bis 3 % des Kaufpreises.

Betriebskosten

Auch nach dem Kauf einer Immobilie kommen weiterhin Kosten auf Sie zu. Es muss ein gewisser Betrag ausgegeben werden, um die Immobilie instand zu halten, sie in gutem Zustand zu halten und sicherzustellen, dass alles richtig funktioniert. Ihre Betriebskosten steigen mit der Größe Ihrer Wohnfläche.

Ein Haus oder eine Eigentumswohnung kostet in der Regel etwas mehr Unterhalt als eine Eigentumswohnung. Einige alltägliche Dinge, die unter die Kategorie der Betriebskosten fallen, sind:

  • Heizung
  • Wasser
  • Strom
  • Kanalgebühren
  • Müllentsorgung
  • Versicherungsprämie für das Gebäude
  • Öffentliche Abgaben
  • Kosten für gemeinschaftliche Einrichtungen wie Aufzüge, Grünanlagen usw.

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Zusammenfassung: Steuern und Gebühren

Die Kosten, die für Sie beim Kauf oder Verkauf sowie bei der Verwaltung einer Immobilie in Österreich anfallen, können Sie leicht verwirren. Aber mit der richtigen Beratung sind Sie gut darauf vorbereitet. Der erste Schritt besteht darin, Ihren speziellen Fall zu analysieren und dann genau zu planen, wann welche Kosten anfallen.

Sie sollten sich alle möglichen Kosten, Gebühren, Steuern und Hindernisse aufschreiben, die über das Jahr verteilt anfallen werden.

Besonders vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie können diese Steuern und Gebühren die Bewertung beeinflussen, ob sich ein Immobiliengeschäft für Sie rechnet oder nicht. Daher müssen Sie diese immer mit berücksichtigen.

In diesem Sinne hoffen wir, dass wir alle Ihre Fragen beantwortet haben. Falls Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind, kontaktieren Sie uns bitte unter https://immoquelle.at/kontaktformular/

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Jürgen Nussbaumer
Geschäftsführer | Immobilienmakler, Immobilienverwalter
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