Grundbuch Lasten und Beschränkungen in Österreich

6 Minuten Lesezeit

Einführung

Beim Kauf einer Immobilie ist es fast unrealistisch, den gesamten Betrag im Voraus in bar zu bezahlen. Da dies als unvermeidlich angesehen wird, nehmen die Menschen oft Kredite auf, um den Kaufpreis zu finanzieren. Manchmal nehmen Immobilieneigentümer auch eine Hypothek auf die eigene Immobilie auf, um finanzielle Mittel für weitere Käufe zu erhalten, ohne die Immobilie gleich zu verkaufen.

In all diesen Fällen sichert der Kreditgeber, bei dem es sich in der Regel um eine Bank handelt, seine Forderungen durch ein Pfandrecht im Grundbuch ab. Zum Zeitpunkt des Verkaufs müssen alle diese Schulden beglichen werden. Das versteht man unter einer Immobilie, die frei von Pfandrechten ist.

Ist Ihre Immobilie noch belastet und der Zeitpunkt des Verkaufs ist nahe? Keine Sorge, wir halten Ihnen den Rücken frei! Wir erklären Ihnen, was unter Lastenfreiheit zu verstehen ist, wie Sie überprüfen können, ob Ihre Immobilie belastet ist und welche Kosten für eine Lastenfreistellung anfallen. Hier finden Sie eine Antwort auf all diese Fragen!

Grundbuch: Wo finden Sie bestehende Belastungen?

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie sich unbedingt über die bestehenden Belastungen der Immobilie informieren. Dies können Sie über das Grundbuch herausfinden. Ein Grundbuch in Österreich ist ein öffentliches Verzeichnis aller Immobilien. Heutzutage werden alle Grundbücher elektronisch geführt.

Die Details im Grundbuch umfassen:

  • Eigentumsrechte: Alle Angaben über den Eigentümer der Immobilie sowie darüber, wer das Recht hat, auf dem besagten Grundstück ein Gebäude zu errichten.
  • Pfandrechte: Ein beschränktes dingliches Recht des Pfandgläubigers, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, kann er den Pfandgegenstand verwerten, um sich aus dem Erlös zu befriedigen.
  • Dienstbarkeiten: Darunter versteht man ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht. Der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen, wie z. B. das Recht, einen Weg zu benutzen usw.

#Da das Grundbuch digital und leicht zugänglich ist, kann jede Person das Register einsehen. Die Zahlung von Gebühren ist erforderlich, um jemanden als Eigentümer einzutragen oder auch um Änderungen oder Löschungen vorzunehmen.

Rabatt zur IMMOQUELLE EigentümerboxWICHTIG! Verwalten Sie noch – oder leben Sie schon? Immobilienbesitz ist mit den richtigen Werkzeugen unkompliziert.
Hier klicken und Angebot sichern!

Wie liest man ein Grundbuch?

Ein Grundbuch ist etwas kompliziert zu lesen und zu verstehen. Bevor Sie eine Immobilie kaufen, können Sie den Verkäufer oder einen Immobilienmakler bitten, Ihnen dabei zu helfen, sich über bestehende Belastungen zu informieren.

Wenn Sie selbst einen Blick in das Grundbuch werfen möchten, finden Sie hier eine kurze Anleitung, wie Sie durch das Register navigieren können.

Das Grundbuch besteht aus fünf Komponenten:

  • Hauptbuch: Dieser Teil des Grundbuchs enthält alle Grundbuchseintragungen und ist in Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Jede Einlage ist durch eine Einlagezahl (EZ) eindeutig gegliedert.
  • Verzeichnis der gelöschten Einträge: Wenn ein Eintrag aus dem Hauptbuch gelöscht wird, wird er standardmäßig in diesem Verzeichnis gespeichert.
  • Hilfsverzeichnisse: Stellt Abfragemöglichkeiten aus der Grundbuchsdatenbank dar.
  • Urkundensammlung: Für Eintragungen und Änderungen im Grundbuch müssen alle wesentlichen Urkunden eingereicht werden. Diese Dokumente werden dann in der sogenannten Urkundensammlung gespeichert.
  • Grundbuchmappe: Die Grundbuchmappe ist eine Karte, auf der die Lage und/oder die Grenzen der Immobilie verzeichnet sind.

Wenn Sie daran interessiert sind, bestehende Belastungen zu finden, ist das Grundbuch der richtige Weg.

Der eigentliche Kern des Grundbuchs besteht aus Kopf, Aufschrift und drei Arten von Blättern:

  • Kopf: Hier finden Sie die Katastralgemeinde, Einlagezahl & das zuständige Gericht.
  • Aufschrift: In der Aufschrift befindet sich die letzte Tagebuchzahl (TZ) mit oder ohne Plombe und eventuell ein Hinweis auf Wohnungseigentum oder auch Baurecht.
  • A-Blatt = Gutsbestandsblatt: Dieses Blatt enthält alle zu dieser Einlage gehörenden Grundstücke.
  • B-Blatt = Eigentumsblatt: Dieses Blatt enthält die Angaben zu den „eingetragenen Eigentümern“ der Immobilie. Bei mehreren Eigentümern wird auf diesen Blättern der Anteil jedes Einzelnen an der Immobilie detailliert erfasst.
  • C-Blatt = Lastenblatt: Es enthält Informationen über Belastungen, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen. Das heißt alle Pfandrechte, Verkaufsverbote, Dienstbarkeiten und vieles mehr.

#Wichtig: Um bestehende Belastungen zu ermitteln, ist das Blatt C unerlässlich. Es enthält alle erforderlichen Informationen.

Verschiedene Belastungen im Register: Einige Beispiele

Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn die Immobilie belastet ist, die Immobilie lastenfrei sein muss, bevor sie verkauft oder vom Käufer übernommen wird.

Hier sind einige Belastungen, auf die Sie achten sollten:

  • Belastungs- und Veräußerungsverbot: Hier besteht die Verpflichtung, eine Liegenschaft ohne vorheriger Zustimmung durch den Verbotsberechtigten weder zu belasten noch zu veräußern.
  • Dienstbarkeiten und Nießbrauch: Dazu können Verpflichtungen gegenüber anderen gehören, wie z. B. Gehrechte, Fahrrechte, Leitungsrechte usw. Das Nießbrauchrecht bedeutet, dass ein Nichteigentümer das Recht hat, die Immobilie zu nutzen oder davon zu profitieren.
  • Vorkaufsrecht: Dieses Recht bedeutet, dass bei einem Verkauf, der vorkaufsberechtigten Person, die Immobilie zuerst angeboten werden muss. Der Rechtsinhaber muss zu den gleichen Bedingungen des Verkaufs aufgefordert werden. Nach einer solchen Anfrage hat der Rechteinhaber dreißig Tage Zeit, das Kaufanbot anzunehmen. Bei seiner Ablehnung kann die Immobilie an einen Dritten verkauft werden.

Befreiung von Belastungen: Wie bekommt man sie?

Eine Lastenfreistellung bedeutet eine Befreiung von bestehenden Lasten durch Löschung aus dem Grundbuch. Der Verkäufer der Immobilie überträgt in der Regel das lastenfreie Eigentum auf den Käufer und erwähnt dies im Kaufvertrag.

#Es ist wichtig zu beachten, dass die Lastenfreistellung erfolgen muss, bevor die Daten des neuen Eigentümers und dessen Rechte im Grundbuch eingetragen werden.

Um die Immobilie lastenfrei zu machen, müssen Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden. Änderungen wie die Löschung eines Pfandrechts werden als geringfügige Änderungen betrachtet. Diese Änderungen werden in der Regel über einen Notar abgewickelt.

Der Notar, bei dem der Kaufvertrag bearbeitet wird, ist für die Lastenfreistellung vor dem Verkauf verantwortlich. In diesem Prozess nimmt der Notar die Rolle eines Treuhänders gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer ein.

Eine Löschung im Grundbuch ist auch ohne Notar möglich. Hier müssen Sie einen Antrag ausfüllen und bei einem Amtsgericht einreichen.

In der Regel ist jedoch juristisches Fachwissen erforderlich, um einen korrekten Antrag auszufüllen. Die Arbeiterkammer stellt jedoch für bestimmte Arten von Änderungen eine Vorlage zur Verfügung, in die Sie Ihre entsprechenden Daten eintragen können.

Person, die ein Dokument beglaubigtIm Grundbuch stehende Informationen sind stets richtig und nachvollziehbar

Zusammenfassung: Grundbuch & Lasten

Es ist äußerst wichtig, dass Sie vor dem Verkauf oder Kauf der Immobilie prüfen, ob Lasten vorhanden sind, und sicherstellen, dass diese aus dem Grundbuch gelöscht werden. Die Belastungen werden im C-Blatt des Grundbuchs aufgeführt, das Sie online einsehen können, da es ein öffentliches Dokument ist. Jetzt können Sie sicher sein und einen problemlosen Kauf gewährleisten!

Sind Sie ein Immobilieneigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte? Wir, die IMMOQUELLE, verstehen, dass solche Details zu Belastungen und Grundbüchern eine schwierige Aufgabe sein können.

Aber machen Sie sich keine Sorgen! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bei all dem. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website https://immoquelle.at/verkaufen-sie-ihre-immobilie/.

Disclaimer:
Bitte beachten Sie den Disclaimer

Previous Post
Was sind Dienstbarkeiten beim Verkauf?
Next Post
Ultimativer Leitfaden zum Baurecht in Österreich
Jürgen Nussbaumer
Geschäftsführer | Immobilienmakler, Immobilienverwalter
Alle IMMOQUELLE Produkte nebeneinander aufgereiht

Profitieren Sie von wertvollen Ressourcen, professioneller Betreuung und einem positiven Lebenswandel. Ihr persönlicher Immobilienerfolg – nur einen Klick entfernt!

Ihr One-Stop-Shop zum Erfolg in der Immobilienbranche – alles, was Sie benötigen, nur einen Klick entfernt!

Ähnliche Artikel

Das staatliche, österreichische Logo für geprüfte Immobilienmakler
IMMOQUELLE – Ihr Partner für kompromisslosen Verkaufserfolg.
call  Rufen Sie uns jetzt an – 0660 7056199
Das staatliche, österreichische Logo für geprüfte Immobilienverwalter