Was Sie über den Energieausweis in Österreich wissen müssen

8 Minuten Lesezeit

Einführung

Angesichts der steigenden Energiepreise und der Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen nehmen die Energiekosten einen großen Teil des Budgets in Anspruch. Bevor Sie in eine Immobilie investieren, ist es daher ratsam, die geschätzten Energiekosten für diese Immobilie zu ermitteln. Ein Energieausweis oder Energieeffizienzausweis liefert einem Käufer, Mieter oder Pächter diese Informationen und mehr.

Es handelt sich um ein Dokument, das in bestimmten Fällen vorgelegt werden muss und bei Nichterfüllung eine Haftung nach sich zieht. Daher ist es wichtig, dass die Menschen darüber Bescheid wissen. Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Beantwortung von Fragen, wie z. B. was ein Energieausweis ist, wie man einen Energieausweis erstellt, ob man einen Energieausweis online erhalten kann und wie viel ein Energieausweis kostet.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Zertifikat, das bestimmte energiebezogene Informationen über die Immobilie enthält. Diese Informationen werden nach den für das jeweilige Bundesland vorgeschriebenen Modellen und Vorschriften berechnet. Die wichtigste Information in jedem Ausweis ist jedoch der Energieindex des Hauses, d. h. der spezifische Heizbedarf (dargestellt als “HWB”). Er stellt die Energiemenge dar, die pro Quadratmeter und Jahr zum Heizen benötigt wird.

Der Ausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie und nicht über den spezifischen Energieverbrauch. Zur besseren Vergleichbarkeit werden auch standardisierte Werte angegeben. Der Ausweis ist 10 Jahre lang gültig und es gibt drei verschiedene Arten von Ausweisen – einen für Wohngebäude, einen für Nichtwohngebäude und einen für sonstige Gebäude. Die bereitgestellten Informationen unterscheiden sich in jeder dieser Versionen.

Dieses Zertifikat kann für ein ganzes Gebäude oder eine bestimmte Wohnung ausgestellt werden. Seine Qualität hängt von der Genauigkeit der Daten ab, auf deren Grundlage die Berechnungen durchgeführt werden. Je genauer diese Daten sind, desto besser sind die Informationen, die das Zertifikat liefert. Ein vollständiger Ausweis enthält auch Empfehlungen für Maßnahmen, die zur Senkung des Energiebedarfs der Immobilie ergriffen werden sollten. Solche Empfehlungen sind bei der Sanierung von Wohngebäuden ein Muss.

Neben dem Energieindex des Hauses enthält das Zertifikat auch Folgendes:

  • Stammdaten des Gebäudes (wie Gebäudetyp, Standort, Daten des Ausstellers des Zertifikats, die Gültigkeit des Zertifikats usw.)
  • Ergebnisdaten (wie z. B. Klimadaten, Aufschlüsselung des berechneten Endenergiebedarfs, U-Wert, usw.)
  • Die nach dem 1. Dezember 2012 ausgestellten Zertifikate enthalten auch den Gesamtenergieeffizienzfaktor, den Primärenergiebedarf und die Kohlendioxidemissionen.

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Energieausweis Pflicht Österreich? Wann braucht man ihn?

Das Zertifikat muss dem Käufer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts (Wohnungen, Büros, Geschäftsräume) vorgelegt werden. Sie ist also in allen Fällen von Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien erforderlich. Seit dem 1. Dezember 2012 müssen alle Anzeigen für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie auch auf zwei Indikatoren des Ausweises hinweisen: den Energieindex des Hauses und den Gesamtenergieeffizienzfaktor.

Der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter ist verpflichtet, diesen Ausweis vorzulegen. Er muss dem Käufer oder dem Bewohner vor Vertragsabschluss vorgelegt werden. Sie können auch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eine vollständige Kopie des Ausweises verlangen.

Sie ist auch erforderlich bei der Beantragung einer Baugenehmigung, bei umfangreichen Renovierungen (mehr als 25 % der Gesamtnutzfläche), Anbauten und Umbauten. Einem Subventionsantrag für ein neues Gebäude muss ebenfalls ein Energieausweis beigefügt werden. Die folgenden Immobilien sind jedoch von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen:

  • Wohngebäude, die nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden sollen und bei denen der Energiebedarf in diesem Zeitraum weniger als 25 % des Energiebedarfs für die ganzjährige Nutzung beträgt; z. B. Ferienhäuser
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Gebäude, bei denen die “Heizung“ hauptsächlich durch vor Ort erzeugte Abwärme erfolgt
  • Immobilien, die ausschließlich für Gottesdienste und religiöse Zwecke genutzt werden
  • Abrissobjekte, d. h. Gebäude, die innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss abgerissen werden
  • Vorübergehende Gebäude mit einer Nutzungsdauer von 2 Jahren oder weniger
  • Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden

Was passiert bei Verstoß gegen die Richtlinien?

Das Gesetz in Österreich macht die Bescheinigung bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie bei entsprechenden Anzeigen obligatorisch. Bei Nichterfüllung (auch bei Inseraten) können die folgenden Situationen eintreten:

  • Die Gesamtenergieeffizienz der Immobilie wird auf der Grundlage des Baujahres und des Gebäudetyps angenommen
  • Der Käufer oder Nutzer der Immobilie kann auf eigene Kosten einen Ausweis erstellen lassen und die Kosten innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss vom Verkäufer einfordern
  • Seit dem 1. Dezember 2012 kann ein Käufer oder Nutzer den Verkäufer wegen Nichterfüllung der Zertifikatsanforderungen verklagen. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.450 EUR geahndet werden.
  • Wenn die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes nicht dem Baujahr und dem Typ entspricht, kann der Verkäufer oder Vermieter auf Schadensersatz oder Gewährleistung verklagt werden. Dies kann zu einer Minderung des Verkaufspreises oder der Miete oder sogar zur Kündigung des Vertrags führen.

Das Erfordernis der Bescheinigung kann nicht durch einen Vertrag oder eine Klausel in einem Vertrag zwischen den Parteien ausgeschlossen werden. Solche Klauseln sind unwirksam.

Ein Siegel oben auf einem NotizbuchEin Energieausweis ist in Österreich ein offizielles Dokument

Wie bekommt man einen Energieausweis?

Wer kann ihn ausstellen?

Nur bestimmte Berufsgruppen sind in Österreich berechtigt, einen Energieausweis auszustellen, und diese müssen dafür angesprochen werden. Die Gewerbetreibenden der folgenden Branchen sind dazu berechtigt:

  • Elektrotechnik
  • Gas- und Wasserinstallationstechnik
  • Heizungstechnik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Lüftungstechnik

Zusammen mit den folgenden Bauingenieuren:

  • Architekten
  • Bauingenieur und Ingenieurbüro für
    • Bauingenieurwesen
    • Wirtschaftsingenieurwesen – Bauingenieurwesen
    • Technische Physik
    • Verfahrenstechnik
    • Gebäudetechnik

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises sind nicht festgelegt und müssen mit dem Aussteller verhandelt werden. Es gibt eine Richtlinie, nach der ein Satz von 1 EUR pro Quadratmeter berechnet werden sollte. Dieser Satz ist jedoch in der heutigen Zeit nicht mehr praktikabel. Der endgültige Preis hängt von der Art und Lage der Immobilie ab.

Im Allgemeinen kann man mit etwa 1.000 EUR für ein Mehrfamilienhaus und 500 EUR für ein Einfamilienhaus rechnen. Wenn es sich um eine alte Immobilie handelt, können die Kosten deutlich höher sein. Der alte Richtwert könnte erreichbar sein, d. h. es kann eine erhebliche Kostenreduzierung ausgehandelt werden, wenn die Ausweise für mehrere ähnliche Wohnungen im selben Gebäude benötigt werden.

Die Kosten für den Energieausweis werden vom Verkäufer oder Vermieter der Immobilie getragen. Die Parteien können sich jedoch auf eine Kostenteilung einigen. Die Kosten für den Ausweis gehören zu den Instandhaltungskosten und nicht zu den Betriebskosten und müssen daher im Falle von Mietverträgen vom Vermieter getragen werden. Sie können diese Kosten jedoch auf die Hauptmiete der Immobilie aufschlagen.

Zwei Menschen, die fröhlich etwas besprechenDer Energieausweis ist ein Investment, was sich lohnt

Kann der Energieausweis in Österreich online ausgestellt werden?

Ja, man kann einen Energieausweis online erhalten, nachdem man die entsprechenden Unterlagen eingereicht hat. Im Vergleich zu den Ausweisen, die nach einer Vor-Ort-Bewertung erstellt werden, sind solche Online-Ausweise zwar billiger, aber weniger genau. Sie sind rechtlich ausreichend und schützen den Verkäufer oder Vermieter vor Haftung. Online erhaltene Ausweise sollten jedoch nicht für genaue Berechnungen verwendet werden.

Sonstiges

Es ist ratsam, eine Energieberatung durchführen zu lassen, bevor Sie ein Zertifikat ausstellen lassen. Dadurch können Sie die Heizkosten der Immobilie senken. Eine solche Beratung ist besonders nützlich, wenn Sie einen Zuschuss für eine Renovierung beantragen.

Einige der für die Ausstellung eines Energieausweises erforderlichen Dokumente sind:

  • Der aktuell gültige Einreichplan des Gebäudes
  • Liste der Abweichungen vom Einreichplan, falls vorhanden
  • Liste der Konstruktion der Außenwand, der Decke usw.
  • Informationen darüber, wo sich der beheizte Bereich befindet und ob der Keller beheizt ist
  • Informationen über Nachbargebäude und Gelände
  • Informationen über das ggf. verwendete Heizsystem (einschließlich Informationen über Warmwasseraufbereitung, Elektroboiler und Heizungsrohre)
  • Informationen über die thermische Qualität der Fenster, Außentüren und der Türen, die den beheizten Bereich vom unbeheizten Bereich trennen

Vorderansicht einer ImmobilieBesonders bei Neubauten gehört der Energieausweis dazu

Zusammenfassung: Energieausweis Österreich

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument. Er gibt Auskunft über die energetischen Bedingungen der Immobilie, wie z. B. den spezifischen Heizbedarf. Er muss zwingend vorgelegt werden, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Die Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises obliegt dem Verkäufer, Vermieter oder Verpächter. Jede Nichteinhaltung der Ausweispflicht zieht rechtliche Konsequenzen für die verpflichtete Partei nach sich.

Um einen Energieausweis zu erhalten, müssen Sie sich an eine der zugelassenen Stellen wenden. Die Kosten für den Ausweis sind nicht gesetzlich festgelegt und müssen mit dem Aussteller ausgehandelt werden. Sie hängen im Allgemeinen von der Art und dem Standort der Immobilie ab. Der Ausweis kann auch online erstellt werden. Allerdings ist eine Energieberatung vor der Ausstellung des Ausweises von Vorteil.

Wenn Sie Probleme mit dem Energieausweis haben, wenden Sie sich an uns von IMMOQUELLE. Wir helfen unseren Kunden, ihre Immobilie zu verkaufen. Dafür ist ein Energieausweis erforderlich, sodass wir uns sehr gut damit auskennen, was Sie brauchen. Sie können uns hier unter https://immoquelle.at/finde-ihre-immobilie/ kennenlernen.

 

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