Einführung
Jeder Immobilienbesitzer und Eigentümer eines Grundstücks in Österreich muss die sogenannte Grundsteuer bezahlen. Davon gibt es drei Arten, die Grundsteuer A, B und C. Diese unterscheiden sich jeweils leicht und beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Besitzes.
Die Grundsteuer wird basierend auf der Größe des Grundstücks berechnet und ist nicht einmal, sondern jedes Jahr fällig. Daher ist die Grundsteuer für die Kommunen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen.
Natürlich können diese drei Grundsteuern für Immobilienbesitzer kryptisch und zum Verwechseln ähnlich wirken. Daher erklären wir Ihnen hier alle der Reihe nach.
Wenn Sie kein Immobilieneigentum besitzen und einfach nur neugierig auf den Rest sind, sind Sie hier genau richtig - und vielleicht sogar zur richtigen Zeit. Scrollen Sie weiter, um mehr über die Grundsteuer zu erfahren und wie Sie damit umgehen können.
Was ist die Grundsteuer?
Aber was genau ist die Grundsteuer? Hinter dem Namen verbirgt sich eine Steuer, die der Eigentümer einer Immobilie an die Gemeinde zahlt. Das Grundsteuergesetz regelt, dass Immobilieneigentümer und Eigentümergemeinschaften in Österreich diese Steuer zahlen müssen.
Das bedeutet, sie fällt auf inländische Immobilien an - egal ob diese durch Österreicher oder Ausländer besessen werden. Es ist auch egal, ob Sie eine Immobilie als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutzen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn Sie etwas besitzen, dann müssen Sie auch dafür zahlen.
Klingt einfach, oder? Normalerweise wird die Grundsteuer vom Haupteigentümer der Immobilie gezahlt. Aber wenn der Eigentümer die Immobilie vermietet hat oder Mieter hat, kann er die Verantwortung für die Zahlung dieser Steuer an die besagten Mieter weitergeben.
Die Regel gilt übrigens nicht nur für Privatpersonen, sondern auch Unternehmer oder rechtliche Personen. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier gewisse Ausnahmen, aber lassen Sie uns zunächst etwas über die verschiedenen Arten von Grundsteuern und ihre Klassifizierung erzählen.
Verschiedene Arten von Grundsteuern
Die Grundsteuern A, B und C haben jeweils ihre eigene Daseinsberechtigung und unterschiedliche Besteuerungsziele.
Die wichtigsten zwei sind zuerst einmal die folgenden:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Grundsteuer B Einfamilienhäuser, Mietimmobilien, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeimmobilien und andere bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst. Die meisten Kategorien von Grundstücken fallen in diese Kategorie. In gewisser Weise fällt jede Immobilie, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, in diese Kategorie der Grundsteuer.
Sie fragen sich jetzt sicher, was unter Landwirtschaft und landwirtschaftliche Flächen fällt? Nun, das ist die zweite Kategorie, d. h. die Grundsteuer A für Personen, die Bauernhöfe, Forstbetriebe, Weinkellereien, Gartenbaubetriebe oder andere Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft besitzen (solange sie für betriebliche Zwecke genutzt werden), fallen in diese Kategorie. Daher werden die für sie geltenden Steuergesetze unter Grundsteuer A behandelt.
Die Grundsteuer C gilt nur für unbebaute Grundstücke, die über eine Bauberechtigung verfügen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Soweit so gut. Nachdem Sie jetzt die Steuern unterscheiden können, schauen wir uns an, wie man sie berechnet. Keine Sorge, wir gehen dabei Schritt für Schritt vor.
Die Berechnung der Grundsteuer in Österreich besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:
- Bestimmung des Einheitswertes
- Bestimmung des Grundbetrags der Grundsteuer
- Festsetzung der endgültigen Grundsteuer.
Wir werden die Schritte weiter aufschlüsseln, um den Prozess zu vereinfachen.
Ermittlung des Einheitswertes
Bevor Sie die auf Ihre Immobilie zu erhebende Steuer berechnen, müssen Sie den Einheitswert der Immobilie kennen. Die Höhe der Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes errechnet. Der Einheitswert wird zu Beginn der Grundsteuerberechnung ermittelt.
Für die Ermittlung des Einheitswertes ist das zuständige Finanzamt zuständig. Das Finanzamt Wien zum Beispiel, ist für die Einhebung von Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspielsteuern für das Bundesland Wien und den ehemaligen Parlamentsbezirk Wien-Umgebung (WU) in Niederösterreich zuständig.
Schließlich dient das Bewertungsgesetz als Grundlage für die Berechnung des Schätzwertes. Sie erhalten eine Mitteilung, den sogenannten „Schätzwertbescheid“, mit der Höhe des Schätzwerts Ihres Grunds und Bodens oder Ihres land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.
Wenn Sie der Eigentümer einer Immobilie sind, denken Sie daran, dass der Schätzwert Ihrer Immobilie nicht dem tatsächlichen Marktwert entspricht. In den meisten Fällen ist der Marktwert höher als der erstgenannte Wert.
Ermittlung des Grundbetrags der Grundsteuer
Nachdem wir den Einheitswert ermittelt haben, gehen wir zum nächsten Schritt über, der ein wenig Mathematik erfordert. Es ist an der Zeit, den Grundbetrag der Grundsteuer zu bestimmen. Dieser Betrag wird in erster Linie auf der Grundlage der Paragrafen 18 und 19 des Grundsteuergesetzes berechnet.
Wie wir bereits erwähnt haben, wird der Grundbetrag der Grundsteuer auch von dem zuständigen Finanzamt berechnet. Es gibt dabei eine klare Unterscheidung, welche Steuernummern je nach Immobilienart zu verwenden sind.
Im Folgenden finden Sie die Berechnung für die Grundsteuer, aufgeschlüsselt:
Festsetzung der endgültigen Grundsteuer
Wir sind fast fertig mit den Berechnungen. Nachdem der Grundsteuerbetrag berechnet wurde, setzt die Gemeinde die Grundsteuer fest. Dabei darf sie den sogenannten Hebesatz des Finanzausgleichsgesetzes verwenden. Dieser Satz wird je nach Gemeinde festgesetzt. Der maximale Steuersatz beträgt 500 %. Auf diese Weise wird die jährliche Grundsteuer ermittelt.
Ein einfaches Beispiel:
Angenommen, der Grundbetrag Ihrer Grundsteuer wird auf 100 € festgesetzt. Die Gemeinde beschließt dann, einen Hebesatz von 500 % anzuwenden, und Ihre endgültige jährliche Grundsteuer beläuft sich auf 500 €.
Zur Bezahlung der Grundsteuer erhalten Sie regelmäßig einen Bescheid mit Angabe der Kontodetails, auf die Sie bezahlen müssen.
Grundsteuerbefreiungen
Wie jedes Gesetz ist auch dieses mit einer Reihe von Ausnahmen verbunden. Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass es in den Grundsteuergesetzen zwei verschiedene Arten von Steuerbefreiungen gibt
- Permanente Grundsteuerbefreiungen
- Vorübergehende Grundsteuerbefreiungen.
Um es für Sie weiter zu vereinfachen, finden Sie hier einfache Erklärungen für beide:
Permanente Grundsteuerbefreiungen
Bei dauerhaften Grundsteuerbefreiungen gewährt die örtliche Behörde Befreiungen für Dienstleistungen und Einheiten des öffentlichen Sektors. Einige Beispiele hierfür sind öffentliche Verkehrswege, fließende Gewässer und Grundstücke im Besitz von Kommunen, die dem öffentlichen Dienst oder der öffentlichen Nutzung dienen.
Vorübergehende Grundsteuerbefreiungen
Wie der Name schon sagt, sind einige Steuerbefreiungen zeitlich begrenzt und werden für einen „begrenzten Zeitraum“ gewährt. Diese gelten in der Regel für Bundesländer und werden von den Gemeinden für neu geschaffene (subventionierte) Grundstücke gewährt. Das Gemeindeamt teilt Ihnen in der Regel die Einzelheiten dieser Befreiung mit.
Zusammenfassung: Grundsteuer
Wir hoffen, dass wir alle Ihre Fragen zum Grundsteuerrecht beantwortet haben. Wir verstehen, dass Immobilien kompliziert sein können, da es auf die kleinsten Dinge ankommt. Aber genau dafür sind wir ja da. Das Eintauchen in die tiefsten Details kann Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Wenn Ihnen dieser Artikel hilft und Sie noch mehr über den Verkauf von Immobilien wissen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von unserem fantastischen Expertenteam helfen.
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