Das müssen Sie zur Kurzzeitmiete in Österreich wissen

8 Minuten Lesezeit

Einführung

Ein Zweitwohnsitz oder eine Ferienwohnung ist kein neues Konzept in der heutigen Zeit. Auch in Österreich haben viele Menschen inzwischen mehrere Wohnungen oder ziehen aus beruflichen Gründen für kurze oder manchmal auch für längere Zeiträume in andere Städte.

Was machen Sie mit Ihrem Haus, wenn niemand mehr da ist, der sich darum kümmert? Wie zahlen Sie für die Instandhaltung und die zahlreichen anderen Dinge, die ein Haus benötigt?

Die Kurzzeitvermietung ist eine geeignete Antwort auf diese Fragen. Das Konzept ist in Österreich weit verbreitet und stellt in der Regel eine Win-win-Situation für Vermieter und Mieter dar, vorausgesetzt, Sie wissen, wie Sie vorgehen müssen.

Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen mit diesem Thema zu helfen und alle Fragen zu beantworten, die Sie dazu haben könnten. Lesen Sie weiter, um alles zu erfahren, was Sie über die Situation der kurzfristigen Vermietung in Österreich wissen müssen.

Was ist eine Kurzzeitmiete und warum sollten Sie sich dafür entscheiden?

Eine Kurzzeitmiete ist definiert als die Vermietung eines Hauses oder eines Nebengebäudes für einen Zeitraum von 2 bis 30 Tagen. Wohnungen mit Kurzzeitvermietung werden in der Regel an Touristen zu Wohnzwecken vermietet, aber auch die Vermietung zu geschäftlichen Zwecken ist heutzutage ziemlich üblich. Ein weiterer Begriff ist die vorübergehende Vermietung oder die Ferienvermietung.

Vorteile der Kurzzeitvermietung für Vermieter

Die Vermietung Ihrer vier Wände ist aus vielen Gründen eine sehr lukrative Option, wenn Sie ein freies oder nicht ausgelastetes Haus haben. Zu den Gründen zählen:

  • Der steigende Bedarf an temporärem privatem Wohnraum.
  • Der Aufschwung des Tourismus und der Wirtschaft im Land bedeutet, dass sie ein unendliches Wachstumspotenzial und eine Nachfrage haben, die in absehbarer Zeit nicht abebben wird.
  • Das Aufkommen von Plattformen für Kurzzeitvermietung wie Airbnb, Wimdu, 9flats usw.

Aus diesen Gründen kann die Kurzzeitvermietung recht profitabel sein:

  • Sie ist eine nahezu konstante Quelle für ein Neben- oder Haupteinkommen aus einem nicht ertragsstarken Vermögenswert, insbesondere wenn Sie ein Haus in einer Großstadt haben.
  • Kurzzeitvermietung bietet die Möglichkeit, Ihr Haus zu erhalten, auch wenn Sie meilenweit davon entfernt sind.
  • Manchmal kann es eine bessere Option als eine Langzeitvermietung sein, da Kurzzeitvermietungen den Vermietern ein hohes Maß an Flexibilität bieten, viel weniger Ärger mit sich bringen, da sich das Partnerunternehmen um alles kümmert, während Langzeitvermietungen nur zu den üblichen Zinssätzen angeboten werden können.

Vorteile der Kurzzeitvermietung für Mieter

Kurzfristige Vermietungen sind aus verschiedenen Gründen auch für Touristen und Geschäftsleute von Vorteil. Einige der Vorteile sind:

  • Die Häuser haben einen individuellen Charakter und ein lokales Flair, was von vielen Touristen bevorzugt wird, die nicht in dem gleichen „quadratischen“ und unpersönlichen Flair von Hotels leben möchten.
  • Im Preis sind alle Kosten enthalten, von der Vermittlungsgebühr bis hin zu allem anderen, von den Möbeln bis zum Gas und den Fernsehgeräten usw.
  • Die Apartments sind voll möbliert und sofort bezugsfertig.
  • Sie bieten mehr Freiheit als Hotelzimmer und sind weniger aufdringlich.

Rechtliche Grundlagen für Kurzzeitvermietungen in Österreich

So lohnend es auch klingen mag, es gibt bestimmte Dinge, die ein Vermieter beachten und wissen muss, wenn er seine Häuser als vorübergehenden Wohnraum zur Verfügung stellt. Es gibt Gesetze, die dies regeln, und Steuern, über die beide Parteien, d. h. der Eigentümer und der Mieter, Bescheid wissen müssen, bevor sie diese Geschäfte abwickeln.

Können Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten?

Bevor Sie Ihre Eigentumswohnung für einen kurzen Zeitraum an Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken vermieten oder untervermieten, sollten Sie sich den Mietvertrag für Ihre Wohnung ansehen.

In den meisten Verträgen für Häuser, in denen Eigentumswohnungen vermietet werden, wird dort die ‘spezifische Widmung der Immobilie, d. h. für Wohnzwecke, für Ferienwohnungen, für geschäftliche Zwecke usw. vereinbart.

  • Wenn Ihre Wohnung nur zu Wohnzwecken bestimmt ist und Sie beschließen, sie für kurze Zeiträume (wiederholt) zu vermieten, dann muss vorher eine ‘Umwidmung’ erfolgen. Dafür ist die einstimmige Zustimmung aller anderen Hauseigentümer erforderlich.
  • Wenn Sie selbst Mieter sind, dann bedeutet die kurzfristige Überlassung Ihrer Eigentumswohnung eine Untervermietung, die laut Mietvertrag normalerweise nicht erlaubt ist. Dann müssen Sie mit Ihrem Vermieter sprechen und die erforderlichen Genehmigungen von ihm und anderen Wohnungseigentümern einholen, wie oben erwähnt.
  • In Fällen, in denen es ein Konzept des ‘Home-Sharing’ gibt, werden die Vorschriften manchmal entspannter ausgelegt. Zum Beispiel, wenn die Eigentümer ebenfalls in denselben Räumlichkeiten leben und einen bestimmten Teil ihrer Wohnung vermieten, oder wenn ein Student seine Wohnung vermietet, um sich „etwas dazuzuverdienen“. Solange die Nutzung zu Wohnzwecken zeitlich und räumlich überwiegt, wird daraus kein Wohnungsmarkt, der andere Miteigentümer in irgendeiner Weise belästigt.

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Welche Steuern muss ich zahlen?

Aus gewerberechtlicher Sicht ist die Vermietung einer Wohnung für kurze Zeiträume unproblematisch und erfordert keine gesonderte Gewerbeanmeldung oder Genehmigung. Solange der Gastgeber nicht verschiedene zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen der Zimmervermietung anbietet, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist.

Kurzzeitvermietungen wurden in den letzten Jahren als florierendes Geschäftsmodell und als etwas, das der Ruhe der Anwohner nicht zuträglich ist, der Besteuerung unterworfen. Steuern können umständlich und beängstigend klingen, aber hier haben wir alles für Sie so prägnant wie möglich vereinfacht.

  • Tourismusabgabe – Sie wird auch als Touristensteuer bezeichnet. Die wichtigste Steuer, die ein Hausbesitzer im Auge behalten muss. Sie muss gezahlt werden, wenn jemand seinen Raum gewerblich oder privat gegen Bezahlung an Gäste vermietet. Der Vermieter muss sie dann von den Gästen einziehen und an die Tourismusbehörde abführen.

Das Ministerium legt die Gesamtsumme der lokalen Steuer fest, nachdem es jeden Monat die Gesamtzahl der Gäste und Übernachtungen gemeldet hat. Die Steuern variieren von Bundesland zu Bundesland.

  • Umsatzsteuer – Die Umsatzsteuer kommt ins Spiel, wenn das Einkommen der Privatperson über 30.000 Euro jährlich liegt. Wenn nicht, fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung, können aber auch keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen abziehen.
  • Einkommenssteuer – Wenn das Jahreseinkommen eines Selbstständigen über 11.000 Euro liegt, muss er neben diesen anderen Steuern auch die erforderliche Einkommenssteuer zahlen.

Verpflichtungen und Lizenzen

Abgesehen von der regelmäßigen und angemessenen Steuererklärung gibt es einige Dinge, die ein Vermieter beachten muss, bevor er sein Haus zur kurzfristigen Vermietung anbietet –

  • Meldepflicht – Der Beherbergungsbetrieb muss über alle seine Gäste Buch führen und ein Register mit den erforderlichen Angaben zu seinen Gästen führen. Dazu gehören bestätigte und unterschriebene Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht, Herkunftsland, Adresse und Passnummer sowie das An- und Abreisedatum der Gäste.

Die Daten können auf Gästeblättern oder elektronisch gespeichert werden. Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass diese Daten monatlich an die Behörden übermittelt werden und muss die Daten mindestens 7 Jahre lang ab dem Datum der letzten Abreise aufbewahren. Die Behörden müssen unverzüglich Auskunft erteilen, wenn ein Gast sich weigert, seine Daten weiterzugeben.

  • Gewerbeschein – Wenn ein Beherbergungsbetrieb mehr als 10 Betten hat und Frühstück und Snacks sowie Spirituosen anbietet und Hilfskräfte beschäftigt, ist ein Gewerbeschein erforderlich, um zu arbeiten. Auch wenn es sich um ein reguliertes Gastgewerbe handelt, d. h. ein größeres Angebot an Speisen und Getränken und eine höhere Bettenzahl, müssen bei der Gewerbeanmeldung Qualifikationen nachgewiesen werden.

Eine Lizenz ist nicht erforderlich, wenn weniger als 10 Betten vorhanden sind, das Haus auch als Wohnsitz des Vermieters dient und es Untergebene gibt, die sich um den Betrieb kümmern. Man spricht dann von ‘Privatzimmervermietung im häuslichen Nebenerwerb’.

Person schaut auf den BildschirmMit der Kurzzeitvermietung lasten Sie sich mehr kommunikative Arbeit auf

Wo kann ich mein Haus für die Kurzzeitvermietung anbieten?

Da Sie nun wissen, warum Sie Ihr Haus zur Vermietung anbieten sollten und welche rechtlichen Situationen Sie dabei beachten müssen, lassen Sie uns die letzte Frage beantworten. Wo genau können Sie Ihr Haus inserieren?

Das Geschäft boomt, und es vergeht keine Woche, in der Sie nicht in einer Zeitung oder im Internet dazu aufgefordert werden, Ihr Haus zur Online-Vermietung anzubieten. Es gibt eine Fülle von Online-Plattformen, die diesen Service anbieten.

Diese Portale sind ein Vermittler zwischen Vermieter und Mieter und erleichtert beiden Parteien die Arbeit. Über ein Portal wird ein Vertrag zwischen ihnen geschlossen, der alle Besonderheiten der individuellen Vereinbarung für die jeweilige Wohnung regelt.

Plattformen wie Airbnb, 9flats, Wimdu und Kurzzeitmiete sind nur einige der Optionen, die Ihnen in den Sinn kommen. Während Airbnb in erster Linie Unterkünfte für Touristen anbietet, sind Plattformen wie Kurzzeitmiete auf die Vermietung von Geschäftsräumen spezialisiert.

Zusammenfassung: Kurzzeitvermietung

Diese neue Geschäfts- und Einkommensform ist also sehr praktisch, und wenn man erst einmal weiß, wie sie funktioniert, kann sie eine stabile, einkommensschaffende Dienstleistung sein, ohne dass man sich viel Mühe geben muss.

Es ist eine vollkommen sichere und legale Situation, in der Sie, wenn Sie alle entsprechenden Gesetze kennen, sich um nichts kümmern müssen und es einfach von selbst funktionieren lassen.

Wir hoffen, dass wir Ihre Zweifel ausräumen konnten, aber wenn nicht, kontaktieren Sie uns unter https://immoquelle.at/kontaktformular/, damit wir Ihnen bei der Vermietung Ihrer Wohnung noch besser helfen können.

 

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