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Leitfaden Vergebührung Mietvertrag in Österreich

Einleitung

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie vermieten möchten, sich aber nicht sicher sind, ob und wie Sie die Gebühren für den Mietvertrag handhaben sollen, ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie! Das Wichtigste vorab: Die Gebühr gilt nur in speziellen Fällen!

Wir helfen Ihnen zu verstehen, was eine Mietgebühr ist, wann eine Mietgebühr für Sie anfällt, wie sie berechnet wird, wie sie zu zahlen ist und andere Feinheiten. So werden Sie vorbereitet und bereit sein, den Vermietungsprozess in Angriff zu nehmen.

Was ist die Mietvertragsgebühr?

Ein Mietvertrag ist ein juristisches Dokument, in dem der Bestandsgeber (der Vermieter) dem Bestandsnehmer (dem Mieter) erlaubt, sein Eigentum für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Preis zu nutzen.

Für Bestandsverträge exklusive Wohnraumnutzung wird dafür eine Gebühr erhoben, die der Mieter in der Regel an den Vermieter zahlt, der sie seinerseits an das Finanzamt, Abteilung Besondere Aufgaben, abführt. Die Gebühr ist vom Vermieter selbst zu berechnen und an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern abzuführen. Dabei soll das Formular Geb1 verwendet werden. Der Vermieter kann auch einen Parteienvertreter, z. B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater, damit bevollmächtigen, die Gebühr in seinem Namen zu berechnen und zu zahlen.

Das Gebührengesetz sieht jedoch vor, dass diese Gebühr vom Vermieter getragen werden kann, wenn beide Parteien dies vereinbaren. Die Gebühr entsteht im allgemeinen mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner.

Folgender Selbstberechnungsvermerk muss dabei vom Vermieter auf den Mietvertrag vermerkt werden:

  • der Gebührenbetrag
  • das Datum der Selbstberechnung
  • die Unterschrift vom Vermieter oder seinem Bevollmächtigten (Hausverwalter)

Diese Gebühr sollte nicht mit anderen Vertragserrichtungskosten oder Bearbeitungskosten verwechselt werden, die normalerweise vom Vermieter erhoben werden.

Schild mit Aufschrift ,,zu vermieten” in einem Laden

Wann gilt die Mietvertragsgebühr für Sie?

Bis zum 11. November 2017 galt die Gebühr für Mietverträge für alle Arten von Immobilien. Seitdem gilt sie jedoch nicht mehr für Wohnräume, sondern nur noch für Immobilien, die zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, einschließlich Unternehmen, Garagen und Lagerräume.

Was gilt als Wohnraum?

Ein „Wohnraum“ ist eine Immobilie, die mehr als alles andere zu Wohnzwecken genutzt wird. Dazu gehören sowohl das Gebäude als auch seine anderen Bestandteile, wie Zimmer, Keller, Dachböden, Parkplätze und Gärten. Wohnräume ermöglichen ein privates Leben und erlauben insbesondere die Übernachtung in geschlossenen Räumen.

Zwei Menschen, die zusammenarbeiten

Wie wird die Gebühr für den Mietvertrag berechnet?

Die Gebühr beträgt 1% der Bemessungsgrundlage. Und die Bemessungsgrundlage ist der Bruttomietzins inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer über eine bestimmte Vertragsdauer.

WICHTIG:

  • Einmalige Leistungen (zB: Investitionsablöse), die zusätzlich verrechnet werden, sind der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen.
  • Regelmäßige Leistungen, wie zum Beispiel ein jährliches Thermenservice muss auf die Vertragsdauer ebenfalls berücksichtigt werden.

Vertraglich vereinbarte Laufzeit

Die Gebühr für einen Mietvertrag hängt auch von der Laufzeit des Vertrags ab und davon, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde.

Die Gebühren für Mietverträge werden für unbestimmte Zeiträume berechnet, wenn im Vertrag keine Dauer der Verpflichtung angegeben ist. In solchen Fällen wird die Gebühr als 1 % des 3-fachen Jahresentgelts berechnet.

Wenn eine Immobilie beispielsweise eine monatliche Miete von 2000 € hat, einschließlich aller Nebenkosten, Steuern und Betriebskosten, würde die jährliche Bemessungsgrundlage somit 24.000 € betragen. Die Mietvertragsgebühr würde mit 1 % von (3 × 24.000) angesetzt werden. Das heißt, die Mietvertragsgebühr würde 720 € betragen.

Wenn in einem Mietvertrag ein bestimmter Zeitraum festgelegt ist, wird die Gebühr als 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenen Entgelts und der Mietdauer (höchstens jedoch 18 Jahre) berechnet.

Wenn beispielsweise eine Immobilie für 2.000 € pro Monat (einschließlich Steuern und Betriebskosten) für 6 Jahre vermietet wird, würde die Miete für diese feste Dauer 144.000 € betragen. Die Mietvertragsgebühr würde sich auf 1 % von 144.000 € belaufen, also 1440 €.

Wie berechnet man die Gebühr im Falle einer Mieterhöhung?

Wenn Ihr Mietvertrag einen schriftlichen Zusatz oder Nachtrag enthält, in dem eine Mieterhöhung festgelegt ist, wird der Betrag, um den die Miete erhöht wird, zur Berechnung der Gebühr herangezogen.

Wenn der Mietvertrag für einen unbefristeten Zeitraum beispielsweise einen Betrag von €2000 pro Monat vorsieht und eine spätere Erhöhung auf €2500, dann wird die Gebühr auf der Grundlage der Differenz, also €500, ermittelt.

Wie wird die Gebühr im Falle einer Vertragsverlängerung berechnet?

Wenn Ihr Mietvertrag einen schriftlichen Nachtrag enthält, der die Vertragsdauer verlängert, dann wird die Mietvertragsgebühr auf der Grundlage dieser Verlängerung berechnet.

Wenn der Mietvertrag beispielsweise einen Betrag von €2000 pro Monat für 5 Jahre vorsieht und um weitere 3 Jahre ergänzt wird, dann wird die Gebühr auf der Grundlage dieses zusätzlichen 3-Jahres-Zeitraums ermittelt.

Ein Mann mit Stift und Formularen

Wann ist die Mietvertragsgebühr zu zahlen und wie?

Die Mietvertragsgebühr ist vom Vermieter bis zum 15. des zweiten Monats nach Abschluss des Vertrags mit dem Mieter an das Finanzamt zu zahlen.

Der Mieter kann sich bestätigen lassen, ob diese Gebühr vom Vermieter tatsächlich an das Finanzamt gezahlt worden ist.

Die Gebühr kann online unter https://finanzonline.bmf.gv.at entrichtet werden, sodass Sie das offizielle Formular nicht an das Finanzamt schicken müssen. Die Schritte sind wie folgt:

  1. Wählen Sie im Menü „Eingaben/Antrag" mit der Funktionalität „Meldung zur Zahlung der SB"
  2. „Gebühren – Bestehende Verträge (GBB) 454ˮ ist die Art der zu wählenden Gebühr, und der Zeitraum ist der Kalendermonat (MMJJJJ), in dem die Gebührenschuld entstanden ist.
  3. Die Zahlung muss unmittelbar nach der „Benachrichtigung zur Zahlung von SBˮ über die Schaltfläche „zur Zahlung” oder durch Auswahl im Menü „Extern/Zahlungˮ erfolgen.

Wenn die Gebühr persönlich bezahlt wird, muss das offizielle Dokument (Geb 1) eingereicht werden. Die selbst berechnete Gebühr kann per Banküberweisung bezahlt werden.

Letzte Anmerkung!

Wir hoffen, Sie haben nun verstanden, was eine Mietvertragsgebühr ist, wie Sie die Gebühr berechnen und wie Sie die Gebühr selbst bezahlen können. Es gibt nur noch einen letzten Hinweis, den Sie beachten sollten!

Sie müssen sicherstellen, dass Sie auf allen Kopien des Mietvertrags einen Vermerk über die Höhe der Gebühr und das Datum der Berechnung der Gebühr anbringen, gefolgt von Ihrer Unterschrift.

Zusammenfassung: Vergebührung Mietvertrag

Seit dem 11. November 2017 ist für Ihren Wohnraum keine Mietvertragsgebühr mehr zu zahlen. Dieser Artikel befasst sich mit den Feinheiten dieser Regelung sowie mit der Frage, was zu tun ist, wenn es sich bei Ihren Mieträumen um Nichtwohnräume handelt.

Bei gewerblichen Mietflächen muss der Mieter in der Regel über den Vermieter eine Mietvertragsgebühr an das österreichische Finanzamt entrichten, wie im Mietvertrag festgelegt. Der Vermieter kann die Höhe der Gebühr auf der Grundlage einfacher Richtlinien berechnen, die durch die Besonderheiten des Vertrags bestimmt werden – vertraglich vereinbarte Dienstleistungen und vertraglich vereinbarte Bedingungen.

Da sich die Vertragsbedingungen ändern, kann sich auch die Art der Gebührenberechnung ändern. Mit dieser umfassenden Informationssammlung haben wir für Sie jedoch vorgesorgt.

Möchten Sie mehr über den Prozess und die technischen Einzelheiten der Vermietung erfahren? Schauen Sie sich die anderen Informationsartikel in unserem IMMOQUELLE-Ratgeber an.

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